Kein Abzug bei ALG II-Empfängern während eines Krankenhausaufenthaltes
Das Essen bei einem Klinikaufenthalt darf nicht automatisch bei einem Arbeitslosengeld II-Empfänger als Einkommen gerechnet bzw. bewertet werden.
Lt. neuestem Gerichtsurteil B 14 AS 22/07 des Bundessozialgerichtes stellt Klinkessen kein Einkommen dar. Tatsächlich gibt die aktuelle Gesetzgebung der ALG II-Verordnung aus 2008 vor, dass Vollverpflegung pauschal in Höhe von monatlich 35 Prozent der ALG II-Regelleistung als Einkommen berücksichtigt werden darf. Dennoch fand diese Gesetzgebung beim aktuellen Gerichtsurteil des Bundessozialgerichtes, das damit alle bisherigen ablehnenden Gerichtsurteile der Landessozialgerichte aufhebt, keine Berücksichtigung.
In der mündlichen Entscheidung des Bundessozialgerichtes hatte das Gericht selbst erhebliche Bedenken gegen diese obige Gesetzesverordnung angemeldet.
TIPP: Weiterführende Informationen erhalten Sie durch die Sozialreferenten der www.vdk-bawue.de